HRK, KMK und VG Wort haben sich wie erwartet auf eine erneute Vertragsverlängerung geeinigt. Bis zum 30.09.2017 ist die Bereitstellung von urheberrechtlich geschützten Textauszügen im Rahmen von § 52a UrhG in Moodle wie gewohnt möglich!
weitere Informationen unter:
https://www.kmk.org/presse/pressearchiv/mitteilung/vorlaeufige-vereinbarung-zur-verwendung-von-schriftwerken-fuer-lehre-und-forschung-an-hochschulen.html