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§ 52a UrhG: Es zeichnet sich eine Einigung der Vertragsparteien ab
von Corina Siegl - Montag, 19. Dezember 2016, 10:44
 

ACHTUNG:

Es zeichnet sich eine Einigung der Vertragsparteien ab! Empfehlung: mit dem Löschen bzw. Deaktivieren betroffener Textmaterialien aktuell nicht fortzufahren und abwarten, bis KMK und HRK ihre offiziellen Stellungnahmen veröffentlichen (spätestens zur Unterzeichnung der neuen Nutzungsvereinbarung am 23.12.2016).

Weitere Informationen:

http://www.uni-muenchen.de/aktuelles/vgwort/index.html

http://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/streit-um-urheberrecht-universitaeten-und-vg-wort-einigen-sich-a-1126172.html